Haut-Screening

Kostenübernahme für Hautkrebsfrüherkennung

Wir bieten unseren Versicherten mehr Sicherheit bei der so wichtigen Hautkrebsfrüherkennung.

Für Patienten über 35 Jahre besteht alle zwei Jahre ein gesetzlicher Anspruch für ein Haut-Screening. Wir tragen die Kosten bis zu einer Höhe von 40 Euro einmal jährlich und altersunabhängig.

Da die Untersuchung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs nicht mehr direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann, zahlen Sie die Untersuchung in der Praxis und reichen die Rechnung anschließend bei uns ein. Wir empfehlen Ihnen dafür die Nutzung unserer BKK EWE ServiceApp.

Veröffentlicht: 02.04.2024 - Aktualisiert: 04.04.2024