Ihre Daten sind bei uns sicher

Wissenswertes rund um den Datenschutz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen arbeiten mit besonders schutzbedürftigen Sozialdaten. Um unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, müssen wir Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Datennutzung ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen

Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen oder bei Vorliegen Ihrer Einwilligung. Die Grundlagen hierfür finden sich in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den Sozialgesetzbüchern I, V, X und XI (SGB) und dem BDSG. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unseres Auftrages als Ihre Kranken- und Pflegekasse. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir im Text auf gesetzliche Vorschriften.

Erhebung von Sozialdaten

Um unserem gesetzlichen Auftrag als Kranken- und Pflegekasse nachkommen zu können, müssen wir Sozialdaten erheben.

Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von uns erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dabei stellen wir sicher, dass Sozialdaten nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb unseres Hauses sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden.

Grundsätzlich werden Sozialdaten ausschließlich innerhalb unseres Hauses verarbeitet, gespeichert und genutzt. Wir benötigen zur Erfüllung unserer Aufgaben allerdings externe Dienstleister (Rechenzentren für die Datenverarbeitung, Abrechnungszentren für ärztliche, therapeutische oder pflegerische Leistungen und Kooperationspartner zur Verbesserung des Leistungsangebotes). Mit Dienstleistern sind in den Verträgen Regelungen zum Datenschutz vereinbart, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir überprüfen die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften in regelmäßigen Abständen.

Datenübermittlung

Sozialdaten können sowohl über die betroffenen Personen (Versicherte) als auch über nicht betroffene Personen (Arzt, Krankenhaus, Sanitätsgeschäft u. a.) an uns übermittelt werden.

Sozialdaten müssen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben einer Kranken- und Pflegekasse übermittelt werden; sie dürfen nur zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken genutzt werden. Insoweit besteht in vielen Fällen eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Sozialdaten. Dies können z. B. die Begründung eines Mitgliedschafts- oder Versicherungsverhältnisses, das Ausstellen der Gesundheitskarte, die Feststellung der Beitragspflicht, die Erbringung von Leistungen, die Prüfung von Kostenerstattungen oder die Ermittlung von Belastungsgrenzen, die Abrechnung und Überwachung der Wirtschaftlichkeit von Leistungserbringern und Weiteres sein.

Speicherung persönlicher Daten erfordert Zustimmung

Die Angaben zu persönlichen Daten, die nicht Sozialdaten sind (z. B. Telefonnummer, E-Mail), sind freiwillig und werden nur mit Ihrer Einwilligung gespeichert.

Diese Daten können u. a. für eine zügige Bereitstellung von Leistungen und eine schnelle Kommunikation für Sie von Vorteil sein. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung zur Speicherung zu widerrufen und die Löschung ihrer persönlichen Daten, die nicht Sozialdaten sind, zu verlangen. Dazu ist eine einfache, formlose Erklärung ausreichend. In manchen Bereichen sind Einwilligungen ihrerseits erforderlich. Hierzu möchten wir Sie informieren, dass eine Einwilligungserklärung von Ihnen freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann. Dazu genügt ein formloses Schreiben an uns. Wir informieren Sie in jedem Fall über den Zweck und die Gründe der notwendigen Einwilligung. Ihre Einwilligung ist an den einen genannten Zweck gebunden und gilt auch nur einmalig. Die Erbringung einer Leistung ist nicht abhängig von Ihrer Einwilligung.

Löschung Ihrer Daten

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden Sozialdaten nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Andere Daten werden unverzüglich nach Zweckerfüllung gelöscht.


Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung

einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge in Euro) und sämtlicher Versorgungsregelungen gem. §35a Abs. 6 SGB IV für das Jahr 2022

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Funktion Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsberstandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung
  Grundvergütung variable Bestandteile Zusatzversorgung/ Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Regelungen f.d. Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusion Summe aller Vergütungsbestandteile
Alleinvorstand 99.876,00 19.795,00 9.987,60 8.205,29 Optional Übergangsgeld 6 Monatsgehälter vor Rentenbezug Einvernehmliche Vereinbarung bei Amtsentbindung 137.863,89

Veröffentlicht: 01.03.2023 - Aktualisiert: 21.07.2023