Familie – Gesundheit für Groß und Klein
Alles für Ihre Familiengesundheit
Vom Bonus bis zu Vorsorge-Extras – wir haben das Rund-um-gesund-Paket für die ganze Familie geschnürt. Der Abschluss der Familienversicherung bei uns hält viele Vorteile für Sie bereit. Ihre familienversicherten Angehörigen zahlen keine eigenen Beiträge, trotzdem genießen sie den vollen Versicherungsschutz. Ein Beispiel für eine gesetzliche Leistung ist das Kinderkrankengeld, das Eltern gewährt wird, wenn sie ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Es wird gezahlt, wenn das Kind unter zwölf Jahren alt ist oder eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus sind familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von allen Zuzahlungen außer den Fahrkosten befreit. Unsere Leistungen für die ganze Familie gehen weit über das gesetzliche Maß hinaus.
Ihre Vorteile auf einen Blick
BKK Family Plus – das große Plus für starke Familien
Für Versicherte ist es heutzutage nicht leicht, im Dschungel der Krankenkassen mit ihren zahlreichen Leistungen den Durchblick zu behalten. Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen. Deshalb haben wir auf diesem Portal alle Leistungen für Familien gebündelt, die wir über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bezahlen – aufgeteilt in unterschiedliche Lebensphasen. Weil Sie und Ihre Gesundheit es uns wert sind.Ihr+Bonus Baby
Ihr Baby soll gesund aufwachsen. Wir unterstützen daher Eltern, die sich von Beginn an für die Gesundheit ihres Kindes stark machen mit einem Babybonus von aktuell bis zu 150 Euro. Ein Bonus kann im ersten Jahr nach der Geburt ausgezahlt werden, wenn Ihr Baby zum Zeitpunkt der Bonuseinlösung bei uns versichert ist und die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U6 durchgeführt wurden.Ihr+Bonus Vorsorge
Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen wir mit bis zu 15 Euro je durchgeführter Maßnahme. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten in Vereinen und Fitnessstudios, Präventionsmaßnahmen und Impfungen. Die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen weisen Sie im Ihr+Bonus Vorsorge-Heft nach.Ihr+Bonus Osteopathie und Chiropraktik
Auch Familienversicherte haben die Möglichkeit, sich osteopathisch und chiropraktisch behandeln zu lassen. Erstattet werden 90 Prozent des Rechnungsbetrages, bis zu 50 Euro pro Sitzung. Bezuschusst werden die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Behandler Mitglied eines entsprechenden Berufsverbandes ist.Elterntelefon
Das Elterntelefon ist ein telefonischer Informationsservice speziell für Rat suchende Eltern sowie für „werdende“ Eltern und Paare, deren Kinderwunsch bisher unerfüllt geblieben ist. Mit diesem Angebot bieten wir Ihnen rund um die Uhr einen Wegweiser und Begleiter, der medizinisch fundiert die ganz persönlichen Probleme des Eltern-Seins und -Werdens berücksichtigt. Telefon: 0441 35028 5111Schutzimpfungen
Wir übernehmen zusätzlich für ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, die nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet und Ihnen daher von Ihrem Arzt in Rechnung gestellt werden, 90 Prozent der Kosten.Sportmedizinische Untersuchung
Für die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder auch die Aufnahme in eine Sportklasse auf der weiterführenden Schule wird für Kinder oftmals ein Attest über die unbedenkliche Teilnahme an der entsprechenden Sportart bzw. sportlichen Betätigung gefordert. Insbesondere vor der Aufnahme eines leistungsbezogenen Trainings ist die sportärztliche Untersuchung für Kinder und Jugendliche wichtig und sinnvoll. Daher bezuschussen wir diese auch für Kinder.neolexon App
Diese App eignet sich für Kinder im Alter zwischen drei und sieben Jahren mit einer ärztlich diagnostizierten Artikulationsstörung. Sie bietet in der Sprachtherapie eine zur logopädischen Behandlung ergänzende Unterstützung an, die Ihrem Kind dabei hilft, das tägliche Übungspensum spielerisch zu meistern. Die Kosten werden übernommen, wenn ein therapeutisch bestätigter Antrag vorliegt.
Wie kann ich meine Familienangehörigen mitversichern?
Für die Antragstellung gelten keine besonderen Fristen. Den Antrag können Sie uns ganz einfach über die Onlinegeschäftsstelle zusenden oder hier downloaden und mit der Post schicken. Die Familienversicherung für Kinder ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn …
- die Kinder nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind,
- sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Kinder sind nicht versichert, wenn …
- der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und
- sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 6.150 Euro/Monat) übersteigt und
- regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
Für einen Ausschluss der kostenfreien Familienversicherung müssen alle drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zur Familienversicherung? Dann rufen Sie uns gerne an: 0441 35028 5101
Veröffentlicht: 25.08.2025 - Aktualisiert: 16.09.2025