Keine Kostenübernahme für Privatrechnungen
Schnelle, private Termine nicht von der Krankenkasse abgedeckt
Immer häufiger werden bei uns Rechnungen für Privatbehandlungen eingereicht, da die Praxen überlaufen sind und Termine für eine „private Konsultation“ wesentlich schneller angeboten werden. Das ist natürlich nachvollziehbar, aber leider können wir als Krankenkasse hier keine direkte Lösung anbieten. In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse aufgrund des Sachleistungsprinzips nicht möglich, sofern die Leistungen auch von einem kassenzugelassenen Arzt erbracht werden können.
Schneller zum Arzt dank digitaler Angebote
Wir möchten Sie auf alternative Wege hinweisen, wie zum Beispiel die Nutzung der digitalen Angebote von Jameda für die Arztsuche oder Doctolib für die Terminvergabe. Auch die Termin-Servicestelle unter der Nummer 116 117 oder unter der Nummer 0441 35028 5111 sowie online über unsere Homepage können hilfreich sein. Aber auch bei diesen Angeboten können die Erfolgschancen manchmal variieren.
Unser Tipp: ein kostenfreier Online-Arztbesuch
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Termin vor Ort begeben, überlegen Sie, ob Ihnen vielleicht auch ein Online-Gespräch mit einem Arzt nutzen könnte. Durch den Online-Arzt unseres Partners TeleClinic können Sie in Minutenschnelle zu vielen Beschwerden ärztlichen Rat einholen und Ihre exklusiven Premium-Vorteile als BKK EWE-Versicherter genießen.
Ihre Vorteile
- Sie genießen bei der TeleClinic Premium-Status: Die Beratung durch den Online-Arzt ist für Sie kostenlos.
- Kurze Wartezeit: In nur wenigen Min. oder sofort zum Online-Arzt, ganz nach Ihren Wünschen.
- 24/7 – die ganze Woche: Auch an Sonn- und Feiertagen können Sie eine ärztliche Beratung bei der TeleClinic nutzen. Und das rund um die Uhr.
- Online-Hautcheck inklusive: Einfach Fotos der betroffenen Hautstellen hochladen und innerhalb von 24h Befund und Therapieempfehlung bequem aufs Handy erhalten.
Aber auch bei der Beratung durch TeleClinic gilt: Wird Ihnen im Laufe der Konsultation ein Privatrezept ausgestellt, haben wir keine Möglichkeit, die Kosten zu erstatten. Auch dann nicht, wenn das Medikament grundsätzlich zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig wäre.
Veröffentlicht: 26.05.2025 - Aktualisiert: 12.06.2025