Einmal BKK EWE – immer BKK EWE
Arbeitgeberwechsel heißt nicht Krankenkassenwechsel
Sie haben sich dazu entschieden, noch einmal neue Wege zu gehen, und wechseln den Arbeitgeber? Kein Problem – aber bleiben Sie gerne bei uns!
Bleiben Sie bei uns und sichern Sie sich die beste Unterstützung
Uns erreicht des Öfteren die Frage, ob Mitarbeitende des EWE-Konzerns auch die Krankenkasse wechseln müssen, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Ganz klar – Nein!
Zwar sind wir eine betriebsbezogene Krankenkasse, was einen Wechsel zu uns dann möglich macht, wenn Sie im Konzern tätig sind. Wer aber einmal bei uns versichert ist, darf natürlich auch versichert bleiben. Und noch besser, aufgrund des sogenannten Ehegattenwahlrechts können sich auch Ehepartner bei uns versichern.
Wir geben Ihnen in allen Bereichen die bestmögliche Unterstützung und damit viele gute Gründe, auch im Falle eines Arbeitgeberwechsels bei uns zu bleiben.
Veröffentlicht: 26.05.2025 - Aktualisiert: 12.06.2025