Bonusheft nutzen … aber bitte das richtige!

Helfen Sie uns, Fehler zu vermeiden

Immer mehr Versicherte nutzen unsere Bonushefte. Besonders beliebt ist dabei der Ihr+Bonus Vorsorge. Beim Nachweis von Vorsorgeterminen, Impfungen und sportlicher Betätigung im Verein, in einer Betriebssportgruppe oder in Gesundheitskursen belohnen wir Sie mit einer finanziellen Vergütung.

Schnelle Bearbeitung – schnelle Auszahlung Ihres Bonus

Die Teilnahmehefte werden, nachdem Sie von Ihnen digital oder per Post eingereicht worden sind, über eine Dunkelverarbeitung eingelesen. Dabei erkennt unser System automatisch Ihre Daten und bearbeitet Ihren Antrag abschließend vollautomatisch. Dadurch gewährleisten wir für Sie eine zügige Bearbeitung und Ihr Bonus ist schnell Ihrem Bankkonto gutgeschrieben.

Typische Fehler beim Bonusheft – und wie Sie sie vermeiden

Immer wieder passiert es, dass Bonushefte für ein falsches Jahr eingereicht werden. Als Beispiel: Der Bonus ist für das Jahr 2025. Es wurde aber ein Heft des Jahres 2024 für die Eintragungen oder eines für zwei unterschiedliche Jahre genutzt. Das führt im Rahmen der Dunkelverarbeitung zu Fehlern und Ihr Antrag muss aufwändig von den Mitarbeitenden der BKK EWE manuell nachbearbeitet werden.

Wir bitten Sie daher, nutzen Sie unsere Bonushefte ausschließlich für das Jahr, für das die Eintragungen vorgenommen werden; nehmen Sie keine Hefte aus den Vor- oder Folgejahren – und – nutzen Sie das Bonusheft nicht jahresübergreifend. Die Jahreszahl finden Sie zum einem im Innenteil des Heftes und für das betreffende Jahr auch auf der Vorderseite.

Damit die Dunkelverarbeitung fehlerfrei funktioniert, helfen Sie uns, wenn alle Kästchen in gut lesbarer Blockschrift ausgefüllt sind. Geben Sie bitte auch dann Ihre Kontodaten an, wenn uns diese bereits vorliegen. Somit ist gewährleistet, dass Sie die Belohnung für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten schnell auf Ihrem Konto haben.

Keine Befristungen für Kostenzuschüsse von Leistungen

Sie haben noch die Bonushefte oder andere Unterlagen von bezuschussungsfähigen Leistungen? Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse … kein Problem! Die Einreichung ist innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 4 Jahren möglich. Reichen Sie gerne auch noch Unterlagen aus den vergangenen Jahren ein.

Veröffentlicht: 26.05.2025 - Aktualisiert: 12.06.2025