Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

gute Nachrichten für pflegende Angehörige: 2025 treten wichtige Verbesserungen bei den Pflegeleistungen in Kraft. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die finanzielle Unterstützung zu erweitern. Wer Angehörige betreut, kann von höheren Leistungen profitieren und erhält bessere Möglichkeiten zur Entlastung. In dieser Ausgabe erklären wir, welche Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie diese optimal nutzen können.

Seit Januar 2025 wird in Deutschland kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet. Die EU hat das Aus für das Füllmaterial Mitte 2024 beschlossen. Selbstverständlich wird es auch weiterhin qualitativ hochwertige Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten geben. Auch dazu finden Sie weitere Informationen in dieser Ausgabe.

Am Hautkrebsscreening können gesetzlich Versicherte in Deutschland ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre kostenfrei teilnehmen. Ziel der körperlichen Untersuchung im Rahmen des Screenings ist es, weißen und schwarzen Hautkrebs möglichst frühzeitig zu erkennen.
Denn dann haben Erkrankte in der Regel bessere Heilungschancen. Wir ermöglichen Ihnen mehr Vorsorge und und bieten Ihnen diese Untersuchung altersunabhängig einmal jährlich an.Was Sie tun müssen, damit wir die Kosten übernehmen können, lesen Sie auf Seite 11.

Wurden auch Ihnen in einer Praxis schon einmal Leistungen angeboten, deren Kosten Sie selber tragen mussten? Dann handelte es sich um Individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL. Der IGeL-Monitor bewertet deren Nutzen und Schaden. Warum Sie also diesen Leistungen nicht sofort zustimmen sollten und was Ihnen bei der Abwägung helfen könnte, erfahren Sie auf Seite 12.

Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen

Torsten Greulich Vorstand BKK EWE


Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütungen

einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge in Euro) und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV für das Jahr 2024

Veröffentlicht: 20.03.2025 - Aktualisiert: 15.04.2025