IGeL-Angebote

Sinnvoll oder nicht?

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Das gilt vor allem bei Vorsorgeuntersuchungen. Doch immer mehr Ärzte und Zahnärzte bieten Individuelle Gesundheits-Leistungen (kurz IGeL) an. Für viele Ärzte eine zusätzliche, lukrative Einnahmequelle. Und diese medizinischen Leistungen müssen Sie in den ärztlichen Praxen selbst bezahlen.

Warum übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die IGeL-Angebote nicht?

Die Entscheidung darüber, ob die Kosten für diese Leistungen übernommen werden, treffen die Krankenkassen nicht allein. Die oftmals getroffene Aussage, „Ihre Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme für diese sinnvolle Untersuchung ab“, ist so nicht korrekt.

Das Gremium entscheidet

Das Gremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) prüft Art und Umfang der Therapieverfahren und neue Behandlungsmethoden. In diesem Gremium entscheiden Vertreter der Krankenkassen sowie der niedergelassenen Ärzte gemeinsam nach sorgfältiger Prüfung, welche Leistungen medizinisch sinnvoll sind und deshalb von den Kassen bezahlt werden müssen. Auch Patientenvertreter sind bei den Beratungen beteiligt. An die Beschlüsse dieses Gremiums sind alle gesetzlichen Krankenkassen gebunden.

Bei den IGeL-Angeboten handelt es sich um ärztliche Leistungen, die nicht zu dem vom Gemeinsamen Bundessausschuss festgelegten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und daher vom Patienten privat bezahlt werden müssen. Nicht immer sind diese Leistungen tatsächlich sinnvoll und empfehlenswert.

Die IGeL-Angebote sind mittlerweile weit gefächert und reichen von zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen über Reisemedizin bis hin zu Naturheilverfahren. Einige der ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, viele sind jedoch auch überflüssig. Häufig bieten Ärzte Leistungen an, die der gemeinsame Bundesausschuss als nicht sinnvoll ausgeschlossen hat oder über die er auch noch nicht entschieden hat. Bei der Inanspruchnahme von IGeL-Angeboten besteht damit ein erhöhtes Risiko, unzureichend geprüfte, risikoreiche und/oder nutzlose medizinische Leistungen zu erhalten.

Lassen Sie sich daher nicht bei einem Arztbesuch mit diesen zusätzlichen Leistungen überrumpeln. Bitten Sie sich Bedenkzeit aus, um überlegen zu können, ob Sie die Leistung für sinnvoll erachten und ob Sie bereit sind, dafür zu zahlen.

Nutzen Sie den IGeL-Monitor!

Der IGeL-Monitor wird vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Verbraucherschutz ausdrücklich empfohlen, weil IGeL hier „wissenschaftlich fundiert und allgemeinverständlich bewertet werden.“ Hinter diesem Angebot steht der Medizinische Dienst Bund, der von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen wird. Die Online-Plattform kann Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen ein IGeL-Angebot weiterhelfen.

Zum IGeL-Monitor

Veröffentlicht: 20.03.2025 - Aktualisiert: 15.04.2025