Das Ende der Amalgam-Füllung – und jetzt?
Seit dem 01.01.2025 ist der Einsatz von Amalgam für Zahnfüllungen verboten
Für Füllungen im Bereich der Frontzähne werden wie bisher zahnfarbene Kunststoffe verwendet. Diese sind bereits eine gesetzliche Leistung und werden von der BKK EWE kostenfrei übernommen.
Und jetzt?
Für alle anderen Zähne stehen sogenannte selbstadhäsive Materialien zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Füllungsmaterialien, die sich ohne zusätzlichen Haftvermittler direkt mit der Zahnsubstanz verbinden. Das macht sie besonders praktisch, da sie die Behandlung zeitlich verkürzen. Zudem haben sie ein zahnähnliches Aussehen, was sie weniger auffällig als Amalgam macht. Für diese neuen Füllungsmaterialien übernehmen wir die Kosten.
Alternative Füllmethoden
Darüber hinaus gibt es noch Füllungsmaterialien, die für den Zahnarzt einen Mehraufwand bei der Fertigung der Füllung erfordern. Welches Material konkret zum Einsatz kommt, entscheiden Patienten gemeinsam mit dem Zahnarzt.
Entscheiden sich Versicherte für eine über die Grundversorgung hinausgehende Behandlung, sind die anfallenden Mehrkosten selbst zu tragen. Der Zahnarzt rechnet die Kosten der Grundversorgung über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns ab.
Die darüber hinausgehenden Kosten für Wahl- oder Mehrleistungen werden direkt mit Ihnen vereinbart und abgerechnet.
Veröffentlicht: 20.03.2025 - Aktualisiert: 15.04.2025