Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle

Die neue ePA wird ab dem 15.01.2025 für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt

Sie können Ihre medizinischen Daten sicher und digital über ein Smartphone oder einen Computer speichern und verwalten. Dabei entscheiden Sie selbst, welche Daten Sie speichern möchten und wer Zugriff darauf hat.

Ihre Gesundheitsdaten sicher digital verwalten

Ziel der ePA ist, die medizinische Versorgung zu verbessern und die Verwaltung von Gesundheitsdaten effizienter zu gestalten. Ihre Gesundheitsdaten, wie z.B. medizinische Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte und vieles mehr, werden an einem Ort digital gesichert und bei Bedarf verschiedenen Gesundheitsdienstleistern wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Therapeuten zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern gestärkt. Ärzte und andere Leistungserbringer haben schnell Zugriff auf alle relevanten Gesundheitsdaten. Dies führt zu einer besseren Beurteilung der Situation, einer genaueren Diagnose und einer indiviuelleren Behandlung.

Langfristig wird die Qualität der medizinischen Versorgung und somit auch die Lebensqualität erhöht, Doppeluntersuchungen werden vermieden und Sie erhalten eine aktivere Rolle in der Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten.

  • Die gespeicherten Daten können anonymisiert für die Forschung und die Entwicklung neuer Therapien und Behandlungsmethoden zur Verfügung gestellt werden, was zukünftig zu einer noch besseren Behandlung aller Patienten führen kann.
  • Die ePA unterliegt strengen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen. Die Bundesrepublik Deutschland legt einen sehr hohen Wert auf Datenschutz und bietet eine der strengsten Gesetzgebungen weltweit mit klaren Regelungen. Und auch wir als Ihre Krankenkasse haben nie Zugriff auf Ihre persönlichen Daten in der ePA.
  • In Deutschland gilt für die ePA ein Widerspruchsrecht, das sogenannte Opt-Out-Verfahren. Die ePA wird für Sie als gesetzlich Versicherte/r nur automatisch eingerichtet, wenn Sie der Nutzung nicht widersprechen.

ePA ab Januar 2025 alle Versicherten

Ab September 2024 erhalten Sie von uns ein persönliches Schreiben, dem Sie alle weiteren Informationen entnehmen können. Zudem werden wir in der Dezember-Ausgabe des Kundenmagazins noch einmal ausführlich über die ePA berichten, damit Sie zum Start im Januar 2025 bestens informiert sind.

Alles über die ePa

Veröffentlicht: 28.08.2024 - Aktualisiert: 03.09.2024