Bonusheft für Ihre Zähne
| Aktualisiert: 30.08.2024
Das Original bleibt bitte zu Hause!
Sie erhalten einen höheren Zuschuss, wenn Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen haben. Für den Nachweis führt der Zahnarzt das Bonusheft, in das die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden.
Entgegen der Annahme vieler Versicherter benötigen wir für die Bearbeitung nicht das Original
Zu oft gehen die Hefte auf dem Postweg verloren und ein Duplikat von der Praxis zu erhalten, ist oftmals eine zähe Angelegenheit.
Unsere Bitte: Senden Sie uns ausschließlich eine Kopie zu – gerne auch eingescannt über die Online-Geschäftsstelle. Das Original behalten Sie bitte immer zu Hause bei Ihren Unterlagen. Nehmen Sie es nur mit, wenn Sie einen Vorsorgetermin in Ihrer Zahnarztpraxis haben – sicher ist sicher!
Veröffentlicht: 29.08.2024 - Aktualisiert: 30.08.2024