Ihre Vorsorge liegt uns am Herzen

Liebe Leserinnen und Leser,

die Liste längst fälliger Reformen im Gesundheitsbereich war selten so umfangreich wie zu Beginn des Jahres 2023. Da geht es zum Beispiel um Langzeitschäden durch eine Coronainfektion oder -impfung. Einerseits warten Betroffene noch immer auf eine gute Therapie, andererseits ist eine schnellere Anerkennung von (schweren) Impfschäden erforderlich. Dass Impfschäden bei weniger als einer von 10.000 Impfungen vorkommen, ist für Betroffene nur ein schwacher Trost.

Umfassende Reform längst fällig

Bei der Pflegeversicherung stehen nicht einzelne Maßnahmen im Vordergrund: Eine umfassende Reform ist hier längst fällig. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sollen zum Beispiel die Leistungen – vor allem für die häusliche Pflege – verbessert werden. Um die Finanzen zu stabilisieren, wird der Beitragssatz bereits zum 1. Juli 2023 steigen. Gleichzeitig wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der Kinderlosenzuschlag erhöht, aber der Beitrag für Versicherte mit mehreren Kindern vermindert. Allerdings werden nur noch Eltern mit Kindern unter 25 Jahren geringere Pflegebeiträge zahlen.

Insbesondere durch die gehäuften Erkältungskrankheiten in den Wintermonaten kam es zu Lieferengpässen, vor allem bei patentfreien Arzneimitteln für Kinder. Ein spezielles Gesetz soll dies für die Zukunft verhindern.

Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten stets die bestmögliche medizinische Versorgung der Versicherten im Blick haben.

Einigung über das Ziel der Krankenhausreform

Über das Ziel der Krankenhausreform besteht weitgehend Einigkeit: Die ortsnahe, qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung soll dauerhaft gesichert werden.

Zunächst klingt die Einteilung in Grund-, Regel- und Maximalversorgung recht plausibel, jedoch müssen die Details genau geklärt werden: Welches Krankenhaus gibt Kompetenzen ab, welches wird gegebenenfalls geschlossen oder umgewidmet? Zu guter Letzt liegt die Planungshoheit bei den einzelnen Bundesländern mit der Einbindung der kommunalen Verwaltungsebenen. So bleibt nur zu hoffen, dass alle Beteiligten stets die bestmögliche medizinische Versorgung der Versicherten im Blick haben.

Vorsorge liegt uns am Herzen

Wir haben Ihre Gesundheit auf jeden Fall im Blick und bauen unsere Angebote für Sie stetig weiter aus. Dabei liegen uns unter anderem die Vorsorgeuntersuchungen am Herzen.

Neben dem Hautscreening, das wir schon seit langer Zeit über das gesetzliche Maß hinaus übernehmen, haben wir die Darmkrebsvorsorge erweitert. Bereits ab dem vollendeten 40. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, sich einen Test nach Hause zu bestellen.

So können Sie den Test bestellen

Warum nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familien und Kolleginnen und Kollegen davon profitieren können, wenn Sie sich bei uns versichern, erfahren Sie im Artikel: Was ist eigentlich ein Gesundheitskonto – ebenso warum dabei nicht nur unser unterdurchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent eine Rolle spielt, sondern sich auch ein Blick auf unsere Zusatzleistungen lohnt.

Wir wünschen Ihnen eine sonnige Sommerzeit und schöne Urlaubstage.

Ihr
Torsten Greulich
Vorstand

Veröffentlicht: 09.05.2023 - Aktualisiert: 21.07.2023